Zur Überprüfung, ob die Grenzwerte für Blei, Kupfer und Nickel beim Verbraucher eingehalten werden, ist gemäß Trinkwasserverordnung eine Probe zu entnehmen, die für die durchschnittliche wöchentliche Aufnahme durch den Verbraucher repräsentativ ist. Hierzu hat das Umweltbundesamt eine Empfehlung herausgegeben, die Ende 2003 über die obersten Gesundheitsbehörden der Länder den Gesundheitsämtern übermittelt wurde. Nach dieser Empfehlung soll bis zum Vorliegen einer europäisch harmonisierten Vorschrift verfahren werden.
Trinkwasserverordnung Gesamtausgabe (PDF)
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