Zur Über­prü­fung, ob die Grenz­wer­te für Blei, Kup­fer und Nickel beim Ver­brau­cher ein­ge­hal­ten wer­den, ist gemäß Trink­was­ser­ver­ord­nung eine Pro­be zu ent­neh­men, die für die durch­schnitt­li­che wöchent­li­che Auf­nah­me durch den Ver­brau­cher reprä­sen­ta­tiv ist. Hier­zu hat das Umwelt­bun­des­amt eine Emp­feh­lung her­aus­ge­ge­ben, die Ende 2003 über die obers­ten Gesund­heits­be­hör­den der Län­der den Gesund­heits­äm­tern über­mit­telt wur­de. Nach die­ser Emp­feh­lung soll bis zum Vor­lie­gen einer euro­pä­isch har­mo­ni­sier­ten Vor­schrift ver­fah­ren werden.

Trink­was­ser­ver­ord­nung Gesamt­aus­ga­be (PDF)

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